Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage
Ist der Bescheid vom Amt wirklich in Ordnung? Welche Rechte habe ich gegenüber der Rentenversicherung? Warum habe ich nicht die Leistung von der Krankenkasse bekommen, die ich beantragt habe? Die meisten Menschen wissen keine Antwort auf diese Fragen. Beratungsstellen schon. Einige Beratungsstellen sind kostenlos oder kosten nur wenig Geld. Und auch Anwält*innen können Ihnen helfen, Ihr Recht durchzusetzen. Lesen Sie in diesem Artikel, welche Arten der Beratung oder sogar Vertretung bei Widerspruch und Klage es gibt. Und welche kostenlosen Beratungsstellen es gibt. Wir sagen Ihnen auch, wie viel die kostenpflichtigen Beratungen oder Vertretungen ungefähr kosten.
- Kostenlose Beratung bei Vereinen, Verbänden und EUTBs
- Kostenlose Rechtsberatung durch Beratungshilfe - Wie geht das?
- Beratung bei Sozialverbänden
- Beratung bei den Verbraucherzentralen
- Kostenpflichtige Beratung bei Anwält*innen für Sozialrecht
- Wo finde ich gute Anwält*innen und Rechtsberatungsstellen für Sozialrecht?
Kostenlose Beratung bei Vereinen, Verbänden und EUTBs
Viele , und EUTBs bieten kostenlose Beratungen an. Die Berater*innen haben meistens viel Erfahrung und können Ihnen erste gute Tipps geben. Diese Beratungsstellen haben zwar meistens keine eigene Rechtsberatung. Aber danach können Sie besser entscheiden, was Sie als nächstes machen wollen.
Art der Beratung | Beratung durch | Wann besonders hilfreich? |
---|---|---|
Allgemeine Beratung, Beratung zur Antragstellung, keine Vertretung bei Widerspruch oder vor Gericht | Expert*innen mit und ohne Behinderung | Am besten schon vor der Antragstellung. Sie können aber auch dann erst zur Beratung gehen, wenn Sie zum Beispiel eine Ablehnung für einen Antrag bekommen haben. Oder wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, weil Sie zum Beispiel zu wenig Geld bekommen. Die Expert*innen der Beratungsstellen helfen Ihnen zu entscheiden, was Sie jetzt tun können. Zum Beispiel, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Und ob Sie eine Klage gewinnen könnten. Ob Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin gehen sollten. Oder ob vielleicht Unterlagen bei Ihrem Antrag gefehlt haben. |
Kostenlose Rechtsberatung durch Beratungshilfe - Wie geht das?
Sie können sich kostenlos von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten lassen, wenn Sie sehr wenig Geld haben: Mit der sogenannten Beratungshilfe. Die Beratungshilfe können nur Menschen bekommen, wenn sie diese drei Voraussetzungen erfüllen:
- Wenn Sie sehr wenig Einkommen und Vermögen haben. Das sind zum Beispiel Menschen, die , oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz bekommen.
- Wenn Sie noch keine Klage eingereicht haben. Beratungshilfe bekommen Sie nur für eine sogenannte „außergerichtliche Rechtsberatung“. Das heißt: Sie können Beratungshilfe nur vor einer Klage bekommen. Wenn Sie schon Klage eingereicht haben, können Sie keine Beratungshilfe mehr bekommen.
- Wenn Sie kein Recht auf eine andere günstige Rechtshilfe haben. Eine „günstige Rechtshilfe“ kann zum Beispiel Rechtsberatung von einem Wohlfahrtsverband oder Verein sein, bei dem Sie Mitglied sind. Oder wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die eine Rechtsberatung bezahlt. Mehr zum Thema Rechtsschutzversicherung lesen Sie im Artikel Sozialrechtsklage im Abschnitt „Kann eine Rechtsschutzversicherung helfen?“
Sie erfüllen die Voraussetzungen für Beratungshilfe?
Dann können Sie den Beratungsschein sofort bei Gericht bekommen. Und so läuft es dann ab:
- Sie gehen persönlich zum Amtsgericht.
- Sie haben den ausgefüllten Antrag auf Beratungshilfe dabei.
- Sie haben Belege dabei, wie zum Beispiel einen Bürgergeld-Bescheid.
- Das Gericht stellt Ihnen sofort den Beratungsschein aus.
Wenn Sie diese drei Voraussetzungen erfüllen, haben sie das Recht auf Beratungshilfe. Dann können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Dafür brauchen Sie dem Gericht meistens nur den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Also zum Beispiel den Bürgergeld-Bescheid. Ansonsten prüft das Gericht, ob Sie wirklich nur sehr wenig Geld und Vermögen haben. Manchmal müssen Sie dem Anwalt oder der Anwältin auch einen kleinen Beitrag zahlen. Das sind aber höchstens 15 Euro.
Genehmigt das Gericht Ihren Antrag auf Beratungshilfe, dann bekommen Sie einen Beratungsschein.
Mit dem Beratungsschein können Sie die Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin bekommen. Sie können den Anwalt oder die Anwältin selbst aussuchen. Der Anwalt oder die Anwältin muss in einer Kanzlei angestellt sein oder eine eigene Kanzlei haben.
Wenn Sie schon einen Anwalt haben und jetzt neu Beratungshilfe wollen: Dann kann auch Ihr Anwalt für Sie den Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht stellen.
Die Beratungshilfe deckt nur die Kosten für eine außergerichtliche Beratung von einem Anwalt oder einer Anwältin ab. Oder auch um einen Anwalt oder eine Anwältin mit einem Widerspruch zu beauftragen. Wenn Sie klagen wollen, entstehen weitere Kosten. Zum Beispiel für eine Anwältin, die sie vor Gericht vertritt. In so einem Fall können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Näheres dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Prozesskostenhilfe.
Auf der Internetseite "Justizportal des Bundes und der Länder" können Sie einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen und herunterladen.
Art der Beratung | Beratung durch: | Wann besonders hilfreich? |
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Rechtsberatung, Beratung bei einem Widerspruch | Anwälte oder Anwältinnen mit Schwerpunkt Sozialrecht | Wenn Sie noch keine Klage eingereicht haben und nur wenig Geld oder Vermögen haben. Durch die Beratungshilfe soll es für Menschen mit nur wenig Geld einfacher sein, Ihr Recht zu bekommen. Die EUTBs, Verbände und Vereine der Behindertenhilfe können Sie oft dabei unterstützen, die Beratungshilfe zu beantragen. |
Beratung bei Sozialverbänden
Der VdK Deutschland e.V., der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) und der BDH Bundesverband bieten auch Rechtsberatungen von Jurist*innen und Anwält*innen an. Die Beratung ist nur für Mitglieder. Beim BDH Bundesverband Rehabilitation gibt es eine kostenlose Beratung am Anfang auch für Nichtmitglieder. Die Mitgliedsbeiträge der drei Sozialverbände liegen bei 5 bis 8 Euro pro Monat.
Wenn Sie Mitglied sind, können die Jurist*innen oder Anwält*innen der Verbände für Sie Anträge stellen. Sie können zum Beispiel Widerspruch einlegen. Und sie können Sie auch vor Gericht vertreten. Beides kostet aber extra. Je nachdem in welchem Verband Sie sind und wie lange Sie im Verband sind, haben Sie unterschiedliche Kosten. Menschen, die sehr wenig Geld haben, müssen beim VdK weniger zahlen: Ein Mensch mit wenig Geld, der zwei Jahre Mitglied im VdK ist, muss für Widerspruch und Klage zusammen 53 Euro zahlen. Sind Sie erst neu eingetreten, müssen Sie knapp 160 Euro bezahlen. Im BDH müssen Menschen mit sehr wenig Geld nichts bezahlen.
Wenn Sie selbst einen Anwalt beauftragen und bezahlen müssen, dann kostet es sehr viel mehr. Mehr Informationen dazu weiter unten unter "Kostenpflichtige Beratung bei Anwält*innen für Sozialrecht".
Art der Beratung: | Beratung durch: | Wann besonders hilfreich? |
---|---|---|
allgemeine Beratung, Beratung zu Antragstellung, Widerspruch, Vertretung vor Gericht | Anwälte oder Anwältinnen mit Schwerpunkt Sozialrecht | Am besten schon vor der Antragstellung. Die Sozialverbände können Ihnen Tipps geben, wie Sie am besten den Antrag schreiben können. Auch wenn Sie sich entschieden haben, Widerspruch einzulegen: Beim Widerspruch können Sie hier gute Unterstützung bekommen. Die Sozialverbände bieten auch an, den Widerspruch für Sie einzulegen. Auch wenn Sie Klage einreichen wollen, bieten die Sozialverbände Hilfe an. Wenn Sie wollen, vertritt der Sozialverband Sie auch vor Gericht. |
Links zu den Internetseiten der Sozialverbände:
- BDH-Bundesverband Rehabilitation: Die Beratung ist für Mitglieder gratis. Für alle Interessierten bietet der BDH eine kostenlose Erstberatung an.
- Sozialverband VdK: Suchen Sie Ihr Bundesland und gehen Sie auf die VdK-Seite Ihres Bundeslandes. Dort finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
- Sozialverband Deutschland (SoVD): Klicken Sie auf Ihr Bundesland. Unter der Rubrik „Beratung“ finden Sie dann Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Beratung bei den Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen bieten Rechtsberatung nur zu bestimmten Themen an. Zum Beispiel zum Thema Krankenkassen, und zum Thema Rechtsschutzversicherungen. Beratung bei Rechtsschutzversicherungen heißt: Beratung bei der Auswahl einer passenden Rechtsschutzversicherung. Es kommt auch darauf an, wo Sie wohnen. Nicht jede Verbraucherzentrale bietet Beratung zu allen Themen an.
Die Beratung kostet je nach Thema etwa 20 bis 75 Euro und dauert bis zu 45 Minuten. Die Hilfe beim Widerspruch kostet etwa 50 Euro. Rechtsberatung zum Thema Pflege kostet in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel 20 Euro. Online-Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung kostet 30 Euro. Telefonische Beratung kostet 1,86 Euro pro Minute. Beratung und Widerspruch zur Pflegeversicherung kosten etwa 170 Euro.
Auf der Internetseite der Verbraucherzentralen finden Sie eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
Art der Beratung: | Beratung durch: | Wann besonders hilfreich? |
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Beratung zu bestimmten Themen: Krankenkasse, Pflegeversicherung und Auswahl einer Rechtschutzversicherung. Hilfe beim Widerspruch, keine Vertretung vor Gericht, keine Prüfung von Gutachten | Geschulte Berater*innen oder Anwält*innen mit Schwerpunkt Sozial- oder Medizinrecht | Am Anfang. Wenn Ihre Krankenkasse Leistungen nicht genehmigen will. Dann können die Expert*innen der Verbraucherzentrale mit Ihnen besprechen, was Sie als nächstes tun sollen. Sie können Ihnen sagen, ob sich ein Widerspruch und eine Klage lohnen. Und sie können Sie bei einem Widerspruch vertreten. |
Die Beratung oder Vertretung durch Anwält*innen kostet Geld. Durch das Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) sind die Kosten dafür festgelegt. Im Sozialgerichtsverfahren können unterschiedliche Gebühren anfallen. Wir geben Ihnen einen Überblick:
Anwaltsgebühren für Beratung ohne Klage:
- Für eine Erstberatung dürfen Anwält*innen bis zu 190 Euro berechnen. Dabei erfahren Sie oft schon, ob Sie mit einer Klage wahrscheinlich Erfolg haben werden oder nicht.
- Für die Hilfe beim Widerspruch können Anwält*innen eine „Geschäftsgebühr“ verlangen. Sie liegt zwischen 60 Euro und 768 Euro. Die genauen Kosten richten sich vor allem danach, wie hoch der Aufwand für die Anwält*innen ist. Die Anwält*innen richten sich aber auch nach Ihrem Einkommen und Vermögen. Wenn Anwält*innen mehr als 414 Euro verlangen, müssen sie Gründe dafür nennen. Die Anwält*innen müssen nachweisen, dass ihre Arbeit besonders schwierig oder aufwändig war. Zum Beispiel, wenn sie besonders viele Briefe schreiben mussten. Oder wenn sie besonders viele Telefongespräche führen mussten.
- In manchen Fällen verlangen Anwält*innen auch eine „Einigungsgebühr“. Nämlich dann, wenn sie geholfen haben, dass Sie und die Gegenpartei sich außergerichtlich einigen. Das heißt: Sie einigen sich, bevor es zur Klage kommt. Die Einigungsgebühr beträgt zwischen 60 Euro und 768 Euro.
Anwaltsgebühren für die Klage:
- Für ihre Hilfe bei der Klage erheben Anwält*innen eine Verfahrensgebühr. Zum Beispiel dafür, dass sie Akten prüfen, Briefe schreiben, sich Notizen machen und eine Klage verfassen. Die Verfahrensgebühr beträgt zwischen 60 Euro und 768 Euro. Meistens berechnen Anwält*innen die Mittelgebühr von 414 Euro. Die Höhe der Verfahrensgebühr hängt auch davon ab, ob der Anwalt oder die Anwältin schon im Widerspruchsverfahren für Sie gearbeitet war. Wenn ja, wird es für Sie günstiger. Denn dann brauchen Sie rückwirkend nur die Hälfte der Geschäftsgebühr zu bezahlen.
- Die Terminsgebühr berechnen Anwält*innen für Termine, die sie in Ihrem Auftrag wahrnehmen. Zum Beispiel für Termine vor Gericht, Gespräche mit Anwält*innen, für einen Erörterungstermin vor Gericht und für die Verhandlung. Die Terminsgebühr beträgt zwischen 60 Euro und 610 Euro. Meistens berechnen Anwält*innen die Mittelgebühr von 335 Euro.
- Manchmal einigen sich beide Seiten schon während des Gerichtsverfahrens. Es kommt zu einem sogenannten „Vergleich“ und das Gerichtsverfahren muss nicht weiterlaufen. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin kann dann eine Einigungsgebühr verlangen. Die Höhe der Einigungsgebühr entspricht der Verfahrensgebühr, die der Anwalt oder die Anwältin berechnet hat. Das heißt, hat der Anwalt oder die Anwältin 414 Euro Verfahrensgebühr verlangt: Dann verlangt er oder sie auch 414 Euro Einigungsgebühr.
- Bei jeder Gebühr kommen noch 19 Prozent Umsatzsteuer und eine Pauschale von 20 Euro für Porto und Fahrtkosten hinzu – auch das müssen Sie bezahlen.
Wenn Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin beim Widerspruch und beim Klageverfahren für Sie gearbeitet hat, liegen die gesamten Gebühren etwa zwischen 600 und 900 Euro. Bei einer Berufung kommen noch mal neue Kosten auf Sie zu.
Warum es sich lohnen kann, diese Anwalts-Kosten zu zahlen
Anwält*innen für Sozialrecht sind Profis: Sie können Ihnen vielleicht schon im ersten Beratungsgespräch sagen, ob Sie die Klage gewinnen können. Außerdem gilt: Gewinnen Sie die Klage, bekommen Sie Ihre Anwaltskosten zurückerstattet. Dann muss die Gegenseite Ihre Anwaltskosten und die Pauschale für das Porto an Sie zurückzahlen. Es gibt jedoch eine Voraussetzung dafür: Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin muss nach dem Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) mit Ihnen abrechnen.
Es gibt nämlich auch noch die Möglichkeit, dass Anwält*innen das Honorar mit Ihnen frei vereinbaren. In diesem Fall kann das Honorar niedriger sein als die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Das kommt aber selten vor. Meistens ist das Honorar dann viel höher. Zum Beispiel doppelt so hoch.
Angenommen Sie haben mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin ein höheres Honorar vereinbart als die gesetzlichen Anwaltsgebühren vorschreiben. Und Sie gewinnen das Verfahren. Dann gilt: Die Gegenpartei muss nur die Kosten in Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren übernehmen. Den Rest müssen Sie selber zahlen.
Wenn Sie Prozesskostenhilfe bekommen, übernimmt die Prozesskostenhilfe die gesetzlichen Gebühren für Ihren Anwalt.
Art der Beratung: | Beratung durch: | Wann besonders hilfreich? |
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Rechtsberatung bei Widerspruch und Klage, Vertretung vor Gericht | Anwalt oder Anwältin mit Schwerpunkt Sozialrecht | Wenn Sie Widerspruch einlegen oder vor dem Sozialgericht klagen wollen. Zum Beispiel wenn die Versicherung Ihnen eine Leistung nicht genehmigt hat. Oder wenn Ihnen die Versicherung eine andere Leistung bewilligt hat als Sie eigentlich brauchen. Anwält*innen mit Schwerpunkt Sozialrecht können Sie bei Ihrer Klage vor Gericht vertreten. Sie haben darin meistens viel Erfahrung. |
Wo finde ich gute Anwält*innen und Rechtsberatungsstellen für Sozialrecht?
Einige Behindertenverbände und -vereine haben eigene, sehr erfahrene Rechtsberater*innen. Sie helfen ihren Mitgliedern im Klageverfahren auch vor Gericht. Andere Verbände und Vereine empfehlen Anwält*innen für Sozialrecht, mit denen ihre Mitglieder gute Erfahrungen gemacht haben:
- Der Bundesverband Autismus Deutschland e.V. empfiehlt Anwält*innen für Sozialrecht, die Menschen mit und ihre Angehörigen beraten und vertreten.
- Auf der Internetseite von deafservice.de finden Sie Anwält*innen, die auch in beraten. Die Anwält*innen sind nach Postleitzahlen sortiert.
- Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. empfiehlt Anwält*innen für Sozialrecht. Sie sind nach Postleitzahlen sortiert. So finden Sie Anwält*innen in Ihrer Nähe.
- Die Lebenshilfe empfiehlt Anwält*innen für Sozialrecht in Ihrer Nähe.
- Auch Netzwerk Artikel 3 e.V., empfiehlt Anwält*innen für Sozialrecht. Sie sind nach Postleitzahlen sortiert.
- Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. bietet eine Suche an Anwält*innen aus dem Bereich Sozialrecht.
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Zuletzt aktualisiert am 02. Dezember 2024